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Abrechnung

Alle Patienten bekommen selbstverständlich eine Rechnung gestellt, egal ob gesetzlich oder Privat- bzw. Zusatzversichert.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach der GEBÜH für Heilpraktiker. Stand: 01.01.2002

Fragen Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse noch mal an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt und Sie den Rest selbst zahlen müssen.

Gesetzliche Krankenkasse übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen.

Es lohnt sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Da bei einigen Versicherungen eine Wartezeit vorgegeben ist, lohnt sich ein rascher Vertragsabschluss.

Die homöopathische Therapie ist eine Therapieform, die langfristig Körper und Geist stärken, sodass es durchaus sein kann, dass häufige Arztbesuche mit langen Wartezeiten, Praxisgebühren, etc. in Zukunft überflüssig werden.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
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