Allgemeines
Die Probe der Wahl ist der Stuhl aus der
akuten Erkrankungsphase. Zum Nachweis
bakterieller Durchfallerreger ist die Einsendung dreier an
aufeinanderfolgenden Tagen
gewonnener Stuhlproben zu empfehlen. Zum Parasitennachweis aus dem Stuhl
sind
ebenfalls drei Stuhlproben erforderlich. Um eine Trägerschaft für
bestimmte
Durchfallerreger auszuschließen ist auch die Untersuchung von drei
Stuhlproben
erforderlich.
Untersuchung auf besondere
Erreger
Stuhlkulturen werden routinemäßig auf
Salmonellen, Shigellen, Campylobacter und
Yersinien untersucht. Stuhl mit der Diagnose „Diarrhoe“ wird auch auf
enteropathogene
E.coli (EPEC) und
enterohämorrhagische E. coli (EHEC) untersucht. Ein klinischer
Verdacht auf Vibrionen erfordert spezielle weitere Laboruntersuchungen.
Deshalb muss ein
entsprechender klinischer Verdacht dem Labor mitgeteilt werden. Ebenso ist
es
erforderlich, eine Untersuchung auf Parasiten und auf virale Erreger
(meist Rotaviren,
Adenoviren, Norwalkviren) besonders anzufordern.
Nach längerem Krankenhausaufenthalt,
insbesondere nach Antibiotikatherapie
auftretende Durchfälle sind sehr häufig durch Clostridium difficile
verursacht. Der
Toxinnachweis aus dem Stuhl und C. difficile Kultur werden nur nach
entsprechender
Anforderung durchgeführt.
Im Rahmen krankenhaushygienischer
Umgebungsuntersuchungen ist der Nachweis von
Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE) von Bedeutung. Diese
Untersuchung wird
nur auf spezielle Anforderung durchgeführt.