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Abrechnung
Alle Patienten bekommen selbstverständlich eine Rechnung gestellt, egal ob gesetzlich oder Privat- bzw. Zusatzversichert. Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach der GEBÜH für Heilpraktiker. Stand: 01.01.2002
Fragen
Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse noch mal an, welche Tarife
betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Sie müssen damit rechnen, dass
die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt und Sie den Rest
selbst zahlen müssen. |